CDU Gundelsheim
Jeder Wahlberechtigte hat exakt 22 Stimmen. Diese teilen sich wie folgt auf:

12 Vertreter / -innen für Gundelsheim
2 Vertreter / -innen für Böttingen
2 Vertreter / -innen für Tiefenbach
2 Vertreter / -innen für Bachenau
2 Vertreter / -innen für Obergriesheim
2 Vertreter / -innen für Höchstberg


Diese Stimmen können Sie wie folgt verteilen:

Entweder Sie geben ihren Stimmzettel der CDU Gundelsheim ohne Kennzeichnung
oder durch eine Kennzeichnung im Ganzen ab;
Somit erhält jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat dieser Liste automatisch eine Stimme.

Sie vergeben einzelnen Kandidatinnen bzw. Kandidaten eine unterschiedliche Anzahl von Stimmen. Sie können eine, zwei oder maximal drei Stimmen pro Kandidatin / Kandidat vergeben. Die Summe der Stimmen darf maximal 22 betragen!
 
Sie können auch zuerst Ihre Stimmen an die vorgedruckten Kandidatinnen und Kandidaten auf der CDU Liste vergeben. Diese Liste ergänzen Sie durch Kandidatinnen oder Kandidaten von anderen Listen. Dazu tragen Sie die Kandidatennummer, Namen und auch Vornamen ein. Auch diesen Kandidatinnen und Kandidaten  dürfen Sie maximal je drei Stimmen geben.
Die Summe der Stimmen darf auch hier maximal 22 Betragen!

Wichtige Hinweise:

Wenn Sie mehr als 22 Stimmen vergeben, ist Ihr Stimmzettel ungültig. Kandidatinnen und Kandidaten, die bei einem veränderten Stimmzettel kein Kreuz oder keine Zahl bekommen, erhalten auch keine Stimme!
Zählen Sie Ihre Stimmen zusammen, wenn es mehr als 22 Stimmen sind, müssen Sie die Stimmanzahl korrigieren, sonst wird Ihr Stimmzettel ungültig!

Bitte beachten Sie auch das amtliche Merkblatt "Wichtige Hinweise für die Stimmzettelabgabe!"